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   BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 12/70   

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https://dejure.org/1971,11090
BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 12/70 (https://dejure.org/1971,11090)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1971 - 6 RKa 12/70 (https://dejure.org/1971,11090)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1971 - 6 RKa 12/70 (https://dejure.org/1971,11090)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen

    Auszug aus BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 12/70
    Diese Tatsachen reichen jedoch nicht aus, um die angefochtene Honorarkürzung aufzuheben° Wie der Senat in BSG 17, 79 ausgesprochen hat, braucht die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Kassenarztes von den Prüfungsinstanzen nicht anhand einzelner Behandlungs» fälle nachgeprüft zu werden" wenn die für einzelne Leistungsarten ermâ- telten durchschnittlichen Honorarforöerungen in offensichtlichem Mißverhältnis Zu den Durch« schnittswerten vergleichbarer Ärztegruppen liegen und die Besonderheiten der Praxis" auf die der Kassenarzt hin« zuweisen hat, den Mehraufwand nicht rechtfertigen° Weiter '7 .
  • LSG Brandenburg, 08.03.2000 - L 5 KA 13/98
    Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 24. März 1971 - 6 RKA 12/70; Urteil vom 23. Mai 1984 - 6 RKA 21/83; Urteil vom 15. April 1986 - 6 RKA 38/84) dargelegt, dass im Bereich des Kassenarztrechts (Vertragsarztrechts) trotz der im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Inquisitionsmaxime eine verstärkte Darlegungs- und Beweislast der Kassenärzte jedenfalls insoweit anzunehmen ist, als es sich um Gegebenheiten der einzelnen Praxis handelt, die nur vom jeweiligen Praxisinhaber dargelegt werden können.
  • LSG Hessen, 28.02.1973 - L 7 Ka 538/70

    Entscheidung zur Frage der Ersatzleistung wegen Verstoßes gegen das Gebot der

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Kassenarzt mit seiner Behandlungsweise in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den Durchschnittswerten vergleichbarer Ärztegruppen steht und auch die Besonderheit der Praxis, auf die er hinzuweisen hat, einen Mehraufwand nicht rechtfertigt (BSG, Urteil vom 24. März 1971, Az.: 6 RKa 12/70).
  • LSG Hessen, 28.02.1973 - L 7 Ka 256/71

    Entscheidung zur Frage, ob die Position Nr. 782 GOÄ (Behandlung mit

    Von diesen Grundsätzen ausgehend, die das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung (BSG 19, 123 ff; Urt. v. 24.3.1971, Az.: 6 RKa 12/70) herausgearbeitet hat, konnte auch der Senat ebenso wie die Verwaltungsinstanzen und das Sozialgericht nur feststellen, daß die vorgenommene Honorarberichtigung bezüglich der Nr. 782 GOÄ rechtens ist.
  • LSG Hessen, 29.11.1972 - L 7 Ka 473/71

    Entscheidung zur Frage der Honorarkürzung bei nicht nachprüfbaren Bema-Positionen

    Wie das BSG (vgl. 17, 79 sowie zuletzt Urt. v. 24.3.71, 6 RKa 12/70) sowie in Übereinstimmung damit auch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt haben, braucht die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise im Rahmen der Überprüfung nach § 368 n Abs. 4 RVO nicht anhand einzelner Fälle nachgeprüft zu werden, wenn die für einzelne Leistungsarten ermittelten durchschnittlichen Honorarforderungen des Arztes in offensichtlichem Mißverhältnis zu dem Durchschnittswerten vergleichbarer Ärztegruppen liegen und auch die Besonderheiten der Praxis des Kassenarztes, auf die er hinzuweisen hat, seinen Mehraufwand nicht rechtfertigen.
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